4. Mai 2021

Registermodernisierungsgesetz

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Das Gesetzgebungsverfahren zum kontrovers diskutierten Registermodernisierungsgesetz hat Anfang des Jahres im Bundesrat seinen Abschluss gefunden. ÖFIT-Leiter Prof. Dr. Peter Parycek war an diesem als Gutachter beteiligt und beleuchtet im Gespräch mit Julian Regenthal-Patzak einige Aspekte des Gesetzes, sowie die Vorteile der gewählten Lösung im internationalen Vergleich. Kern seiner Argumentation ist, dass heutzutage nicht die kritisierte Möglichkeit der Verknüpfung von-, sondern der Zugang zu den Daten entscheidend sei. Diesen Umstand berücksichtige das Gesetz und könne so zu einem Positivbeispiel werden. Das Gutachten »Analyse der rechtlich-technischen Gesamtarchitektur des Entwurfs des Registermodernisierungsgesetzes« und die ergänzende Expertise finden sie unter https://oeffentliche-it.de/publikationen Die Dokumentation des Gesetzegebungsverfahrens finden Sie im Archiv des Bundestages.